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Beschreibung
UNTERWEISUNG IN ERSTER LÖSCHHILFE
In Betrieben ist gemäß rechtlicher Bestimmungen eine regelmäßige Schulung der Arbeitnehmer/innen in der Ersten Löschhilfe erforderlich.
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz §25.
(1) „Arbeitnehmer müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um das Entstehen eines Brandes und im Falle eines Brandes eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu vermeiden.
(2) Arbeitgeber müssen geeignete Maßnahmen treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer erforderlich sind. (…)
(3) Arbeitgeber haben Personen zu bestellen, die für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer zuständig sind. Eine ausreichende Anzahl von Arbeitnehmern muß mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vertraut sein. (…)
Die Kursteilnehmer erlernen im theoretischen Ausbildungsabschnitt die Basisgrundlagen, welche sie im Anschluss im Rahmen einer Löschübung in der Praxis selbst anwenden.
ZIELGRUPPE
- Mitarbeiter/innen
- Brandschutzwarte
- Brandschutzbeauftragte
- Sicherheitsvertrauenspersonen
- Am Vorbeugenden Brandschutz interessierte Personen
- Mitglieder der Betriebsbrandschutzorganisation
- Verantwortungsträger in Organisationen (Geschäftsführer, etc.)
AUSBILDUNGSINHALTE (auszugsweise)
- Grundlagen der Verbrennung
- Brandgefahren
- Löschmittel
- Löschtechnik
- Löschtaktik
- Verhalten im Brandfall
- Löschgeräte der Ersten Löschhilfe
- Praktische Löschübung (umweltfreundlicher Brandsimulator)
VORAUSSETZUNGEN
- Keine
ABSCHLUSS
- Teilnahmebestätigung
KURSBEITRAG
- Kontaktieren Sie uns, wir machen Ihnen ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasstes Angebot.
TERMINE
Termine auf Anfrage Inhouseausbildung auf Anfrage.
Gerne halten wir Löschübungen auch bei Ihnen vor Ort ab.